Bei Procasa, einer Immobilienagentur in Roses und Empuriabrava, wissen wir, dass eine der häufigsten Fragen vor einem Vertragsabschluss die Aufteilung der Kosten zwischen den Parteien betrifft. Klarheit darüber vermeidet Überraschungen und ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Kaufplanung. Im Folgenden erklären wir Ihnen übersichtlich und aktuell, wie die Kosten bei einer Immobilientransaktion an der Costa Brava zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden.

Vom Käufer zu tragende Kosten

Der Käufer trägt den Großteil der Kosten im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb. Die wichtigsten Kosten sind:

  1. Steuern

    • Gebrauchtimmobilien: Grunderwerbsteuer (ITP). In Katalonien beträgt der allgemeine Steuersatz 10 % des Kaufpreises.

      Neubauimmobilien: Mehrwertsteuer (10 %) + Grunderwerbsteuer (AJD), deren Höhe variiert.

      Die Notargebühren für den Kaufvertrag trägt der Käufer, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie hängen vom Immobilienpreis und der Laufzeit des Kaufvertrags ab.

    • Grundbucheintrag

      Die Eintragung der Immobilie auf den Namen des neuen Eigentümers ist obligatorisch und liegt in der Verantwortung des Käufers.

    • Hausverwaltung (falls zutreffend)

      Wird eine Hausverwaltung mit der Abwicklung von Steuern und Eintragung beauftragt (üblich bei einer Hypothek), trägt der Käufer auch diese Kosten.

    • Hypothek (falls zutreffend)

      Nach Inkrafttreten des Hypothekengesetzes werden die meisten Einrichtungskosten von der Bank übernommen, die Hypothek selbst zahlt jedoch der Käufer.

      Bewertung und gegebenenfalls vereinbarte Provisionen.

Vom Verkäufer übernommene Kosten

Der Verkäufer hat zudem erhebliche finanzielle Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit Gemeindesteuern und der Löschung von Belastungen:

  1. Kommunale Kapitalertragsteuer

    Dies ist die Steuer auf die Wertsteigerung von städtischem Land (IIVTNU).

    Der Verkäufer trägt die Kosten. Diese hängen von der Besitzdauer und dem Katasterwert des Grundstücks ab.

  2. Hypothekenlöschung

    Wenn für die Immobilie eine Hypothek besteht, muss der Verkäufer die Kosten für die Grundbuchlöschung (Notar- und Grundbuchgebühren) übernehmen.

  3. Erforderliche Bescheinigungen